HAUS WEISSENBURG kompakt
   

 

 
     
Gesetzliche Grundlagen    
Grundhaltung unserer Arbeit  
Zielgruppen  
Vernetzung und Kooperation  

 


Gesetzliche Grundlagen
 
 

 
Aufnahmevoraussetzungen

Die Möglichkeit in Haus Weissenburg zu wohnen und Hilfe zu erhalten basiert auf dem Sozialgesetzbuch XII. Die Voraussetzungen für die Gewährleistung der Hilfen, die in den §§ 67ff SGB XII beschrieben sind, sind auch gleichzeitig Aufnahmevoraussetzungen für Haus Weissenburg.

 

§ 67 SGB XII Leistungsberechtigte

1. Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Soweit der Bedarf durch Leistungen nach anderen Vorschriften dieses Buches oder des Achten Buches gedeckt wird, gehen diese der Leistung nach Satz 1 vor.

§ 68 SGB XII Umfang der Leistungen

(1) Die Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere Beratung und persönliche Betreuung für die Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist in geeigneten Fällen ein Gesamtplan zu erstellen.

(2) Die Leistung wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind. Einkommen und Vermögen der in § 19 Abs. 3 genannten Personen ist nicht zu berücksichtigen und von der Inanspruchnahme nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtiger abzusehen, soweit dies den Erfolg der Hilfe gefährden würde.

(3) Die Träger der Sozialhilfe sollen mit den Vereinigungen, die sich die gleichen Aufgaben zum Ziel gesetzt haben, und mit den sonst beteiligten Stellen zusammenarbeiten und darauf hinwirken, dass sich die Sozialhilfe und die Tätigkeit dieser Vereinigungen und Stellen wirksam ergänzen.

 

 

Grundhaltung unserer Arbeit

 
 

HAUS WEISSENBURG arbeitet seit 1990 an der Umsetzung und steten Weiterentwicklung einer ressourcenorientierten und demokratisch ausgerichteten Hilfe für wohnungslose Menschen.
Die Ausgestaltung des Hilfeangebotes im Einzelfall richtet sich nach dem individuellen Hilfeplan. Bei der Umsetzung des gemeinsam von Leistungsempfänger und Sozialarbeit entwickelten Hilfeplans arbeiten wir mit der Grundhaltung, dass jeder Leistungsempfänger auch über eigene Selbsthilfekräfte verfügt. Wir verstehen den Bewohner als mündigen Bürger und so steht er mit seiner Persönlichkeit im Mittelpunkt des Hilfeprozesses.
Unsere Hilfe ist darauf ausgerichtet, die Bewohner intensiv an der Gestaltung des Hilfeprozesses zu beteiligen und ihre Selbsthilfekräfte zu aktivieren.
 

 

 

Zielgruppen

  Wir bieten Hilfestellung an für Menschen, die vor allem Beratung und persönliche Unterstützung in den Bereichen Hilfe zur Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, Hilfe zur Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes bzw. einer Ausbildung, sowie Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags nach §§ 67 ff SGB XII benötigen.
In diesem Zusammenhang steht das Hilfeangebot auch den Menschen offen, die eine zusätzliche Problemstellung im Bereich Sucht und/oder psychischer Beeinträchtigung haben, aus der ein zusätzlicher Hilfebedarf zu einem Angebot nach § 53 SGB XII resultiert.
Bei Bewohnern von HAUS WEISSENBURG mit einem zusätzlichen Hilfebedarf nach § 53 SGB XII steht dieser jedoch nicht im Mittelpunkt der Hilfemaßnahme nach §§ 67ff SGB XII. Hilfen in diesem Bereich werden von uns koordiniert und von unseren fachlich zuständigen Kooperationspartnern in der Sucht- und Psychischkrankenhilfe geleistet. Darüber hinaus besteht seit 2001 eine Vereinbarung zwischen dem Landschaftsverband Rheinland und HAUS WEISSENBURG, die die Clearing- und Motivationshilfen für Menschen mit einer zusätzlichen psychischen Beeinträchtigung und/oder Suchtproblematik im Rahmen der Hilfe nach §§ 67ff SGB XII zu einem begleitenden oder weiterführenden Angebot der Hilfen nach § 53 SGB XII beschreibt.
Personen bei denen im Vorfeld der Aufnahme zusätzlich eine gravierende psychische Erkrankung deutlich wird, wird in jedem Einzelfall gründlich abgewogen, ob Haus Weissenburg einen adäquaten Hilferahmen darstellt.
Sollten erst im Laufe des Hilfeprozesses Anzeichen für eine gravierende Erkrankung im psychischen Bereich erkennbar werden, nutzen wir die Zusammenarbeit innerhalb des Hilfesystems, um eine solche Vermutung diagnostisch abklären zu lassen und geeignete weiterführende oder zusätzliche Hilfen zu realisieren.

 

   

Vernetzung und Kooperation

 

Im Rahmen unserer Arbeit kooperieren wir u.a. mit folgenden Institutionen:
 
Aufzählung Drogenhilfezentrum
Aufzählung Drogenberatungsstellen
Aufzählung Entzugsstationen diverser Krankenhäuser
Aufzählung Gesundheitsamt
Aufzählung Substituierenden Ärzten
Aufzählung Unterbringungsbehörde der Stadt
Aufzählung Psychiatern
Aufzählung Ärzten, Zahnärzten
Aufzählung Einrichtungen im Stadtteil Derendorf
Aufzählung Angebote anderer Träger der Hilfe nach §§ 67ff SGB XII (ggf. auch mit besonderen Schwerpunkten)
Aufzählung Stationäre und ambulante Angebote der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII

 

 


Unser Informationsflyer ist als PDF Datei verfügbar.
 

 
Wohngruppen für Männer ab 21 Jahren in besonderen Lebenslagen gemäß §§ 67ff SGB XII